Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen von Frei Elektro AG

  1. Allgemeines
    Die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen von Frei Elektro AG» («AGB») gelangen zur Anwendung, soweit für eine bestimmte Dienstleistung oder für bestimmte Kundengruppen keine abweichende Regelung besteht.
  2. Leistungen Frei Elektro AG
    Allgemein
    Über den Umfang sowie die spezifischen Nutzungsbedingungen der einzelnen Dienstleistungen (Dienste und Zusatzdienste) der Frei Elektro AG geben die aktuellen Abrechnungen von Frei Elektro AG Auskunft. Frei Elektro AG kann zur Leistungs- erbringung Dritte beiziehen. Es besteht kein Anspruch der Kunden auf eine bestimmte Ausgestaltung der Frei Elektro AG Infrastruktur oder auf die Beibehaltung von darüber zugänglichen Dienstleistungen. Frei Elektro AG ist jederzeit berechtigt, mit ange-messener Vorankündigung das Erbringen einer Dienstleistung entschädigungslos einzustellen.
    Unterhalt
    Frei Elektro AG besorgt den Unterhalt ihrer Infrastruktur. Sie behebt während der Betriebszeiten Störungen, welche in ihrem Einflussbereich liegen, innert angemessener Frist. Wird Frei Elektro AG wegen Störungen in Anspruch genommen, deren Ursache nicht in ihrer Infrastruktur liegt, können die Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Frei Elektro AG ist berechtigt, den Betrieb zwecks Behebung von Störungen, Durchführung von Wartungsarbeiten, Einführung neuer Technologien usw. zu unterbrechen oder einzuschränken.
    Verzeichnis
    Frei Elektro AG oder von ihr beauftragte Dritte tragen auf Wunsch des Kunden dessen Angaben in ein Verzeichnis ein. Es besteht keine Verpflichtung, die von Kunden für den Eintrag angegebenen Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
  3. Leistungen des Kunden BezahlungDer Kunde ist für eine fristgerechte Bezahlung der bezogenen Leistungen verantwortlich.Passwörter etc.Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter, Identifikationscodes, Login Daten, PIN- und PUK-Codes etc. sicher zu verwahren und niemandem zugänglich zu machen. Kundenangaben, E-Mail-AdresseDer Kunde ist verpflichtet, Frei Elektro AG über die aktuell gültige Vertrags-, Rechnungs- und E-Mail-Adresse zu informieren. Frei Elektro AG kann dem Kunden vertragsrelevante Informationen (z.B. Rechnungen, Mahnungen, Produkte- oder AGB-Änderungen, betriebliche Informationen wie Wartungsarbeiten etc.) postalisch oder auf die letzte von ihm angegebene E-Mail-Adresse oder über andere elektronische Kommunikationskanäle rechtsgültig zustellen.Rechts- und vertragskonforme BenutzungDie Dienstleistungen sind bei Privatkunden ausschliesslich für den üblichen Privatkundengebrauch, bei Geschäftskunden ausschliesslich für den üblichen Geschäftskunden Gebrauch bestimmt. Sie dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Frei Elektro AG für spezielle Anwendungen oder für das Anbieten von Fernmeldediensten eingesetzt werden. Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Benutzung der von Frei Elektro AG bezogenen Dienstleistungen verantwortlich. Als rechts- bzw. vertragswidrig gelten namentlich> Unlautere Massenwerbung (Spam)> Belästigen oder Beunruhigen von Dritten> Behinderung Dritter bei der Benutzung von Fernmeldediensten> Hacking (Eindringversuche etc.), Ausspionieren anderer Internetbenutzer oder von deren Daten und betrügerische Angriffe (Phishing)> Schädigen oder Gefährden der Fernmeldeinfrastruktur oder der Geräte Dritter durch schädliche Software> Übermittlung oder Zugänglichmachen rechtswidriger InhalteBestehen Anzeichen einer rechts- oder vertragswidrigen Nutzung, ist der Kunde verpflichtet, Frei Elektro AG Auskunft über die Nutzung zu erteilen. Verantwortung für den InhaltDer Kunde ist für den Inhalt der Informationen (Sprache, Daten in jeglicher Form) verantwortlich, den er von Frei Elektro AG übermitteln oder bearbeiten lässt oder den er allenfalls Dritten zugänglich macht.Verantwortung für Benutzung der AnschlüsseDer Kunde ist für jede Benutzung seiner Anschlüsse, auch für eine solche durch Dritt-personen, verantwortlich. Er hat insbesondere alle infolge Benutzung der von Frei Elektro AG bezogenen Dienstleistungen in Rechnung gestellten Beträge zu bezahlen. Dies gilt auch für Waren oder Dienstleistungen, welche über seine Anschlüsse bezogenoder bestellt wurden. Stellt der Kunde die von Frei Elektro AG bezogenen Dienstleistungen Minderjährigen zur Verfügung, ist er für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich. Frei Elektro AG stellt – im Rahmen der technischen Möglichkeiten – Sperrmöglichkeiten zur Verfügung.
  4. Einrichtungen beim Kunden/ Endgeräte
    Allgemein
    Der Kunde erstellt, unterhält und entfernt (bei Bezugsende) rechtzeitig und auf seine Kosten die notwendige Infrastruktur (Geräte, Hardware, Software etc). Die Benützung der Dienstleistungen setzt den Einsatz geeigneter – z.T. von Frei Elektro AG vorbestimmter – Geräte durch den Kunden voraus. Er ist für die Anschaffung, Einrichtung, Funktionstüchtigkeit und Rechtskonformität seiner Infrastruktur selber verantwortlich. Frei Elektro AG gewährt dem Kunden keinen Investitionsschutz. Fernwartung Frei Elektro AG ist berechtigt, zwecks Konfiguration, Wartung oder Optimierung bzw. Erweiterung ihrer Dienst-leistungen über das Fernmeldenetz auf die für den Dienstleistungsbezug eingesetzte Infrastruktur zuzugreifen und dort vorhandene technische Daten bzw. Software einzusehen, zu verändern, zu aktualisieren oder zu löschen. Im Rahmen der Fernwartung erhält Frei Elektro AG Einblick in diejenigen Dateien des Kunden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Konfiguration des Geräts sowie der Dienstleistungen stehen. Frei Elektro AG haftet nicht für nach der Fernwartung auftretende allfällige Schäden an der Infrastruktur des Kunden, sofern diese nicht nachweislich durch die Fernwartung von Frei Elektro AG verschuldet worden sind.
    Schutzmassnahmen
    Der Kunde schützt seine Infrastruktur und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte. Er ergreift – entsprechend dem Stand der Technik – Massnahmen, um zu verhindern, dass seine Infrastruktur für die Verbreitung von rechtswidrigen oder sonst wie schädlichen Inhalten (insb. unlautere Massenwerbung (Spam), betrügerische Nachrichten (Phishing Mails/SMS), betrügerische Internetseiten (z.B. gefälschte Login-Seiten), schädliche Software (Viren, Trojanische Pferde, Würmer etc.)) verwendet wird. Schädigt oder gefährdet ein Gerät des Kunden eine Dienstleistung, einen Dritten oder die Anlagen von Frei Elektro AG oder Dritten oder verwendet der Kunde nicht zugelassene Geräte, kann Frei Elektro AG ohne Vorankündigung und entschädigungslos ihre Leistungserbringung einstellen, das Gerät des Kunden vom Fernmeldenetz trennen und Schadenersatz fordern.
    Geräte im Eigentum von Frei Elektro AG
    Stellt Frei Elektro AG ein Gerät miet- oder leihweise zur Verfügung, bleibt es während der gesamten Bezugsdauer im Eigentum von Frei Elektro AG. Die Begründung von Pfand- und Retentionsrechten zugunsten Dritter an ihm ist ausdrücklich wegbedungen. Im Falle von Pfändung, Retention oder Verarrestierung ist der Kunde verpflichtet, Frei Elektro AG unverzüglich zu informieren und das zuständige Betreibungs- bzw. Konkursamt auf das Eigentum von Frei Elektro AG hinzuweisen. Bei Beendigung des Dienstleistungsbezugs ist der Kunde verpflichtet, das Gerät unbeschädigt und innerhalb der von Frei Elektro AG gesetzten Frist an frei Elektro AG zurückzusenden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, behält Frei Elektro AG sich das Recht vor, das nicht retournierte Gerät in Rechnung zu stellen.
  5. Preise
    Allgemein
    Frei Elektro AG kann Preise und Gebühren unmittelbar vor der Nutzung einer bestimmten Dienstleistung bekannt geben.
    Beginn Zahlungspflicht; Sperren
    Die Zahlungspflicht beginnt in der Regel mit der Einschaltung der Dienstleistungen. Auch während der allfälligen Sperre einer Dienstleistung werden dem Kunden die vertraglich geschuldeten Preise in Rechnung gestellt. Vorbehältlich anders lautender fernmelde-rechtlicher Vorgaben erhebt Frei Elektro AG für das Sperren und Entsperren eine Sperrgebühr.
  6. MissbräucheWeicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab (s. Ziffer 3) oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann Frei Elektro AG den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, ihre Leistungs-erbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter
    Allgemeine Geschäftsbedingungen
    für Dienstleistungen von Frei Elektro AG
    verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden bei Vertrags-abschluss oder bei der Bestellung.
  7. Rechnungsstellung und ZahlungsbedingungenAllgemein
    Frei Elektro AG erstellt die Rechnung aufgrund ihrer Aufzeichnungen. Frei Elektro AG kann verschiedene Rechnungen des Kunden zusammenzufassen und geringfügige Rechnungsbeträge zusammen mit einer nachfolgenden Rechnung erheben. Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Ist kein solches angegeben, gilt als Fälligkeitsdatum das Rechnungsdatum plus 30 Tage. Einwände des Kunden zu Benützungsgebühren müssen innerhalb von drei Monaten nach der beanstandeten Benutzung erfolgen. Danach gelten sie als vom Kunden akzeptiert. Betreffen die Einwände nur einen Teilbetrag der Rechnung, so kann Frei Elektro AG verlangen, dass der unbeanstandete Teil der Rechnung fristgerecht bezahlt wird. Mit Beendigung des Vertrages werden alle ausstehenden Beträge (d.h. auch Restlaufgebühren bis zum Ablauf einer noch laufenden Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer) fällig. Jede Partei kann unbestrittene Gegenforderungen zur Verrechnung bringen.
    Zahlungsverzug Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung vollumfänglich bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, fällt er ohne weiteres in Verzug und Frei Elektro AG kann soweit gesetzlich zulässig die Leistungserbringung bei allen Dienstleistungen unterbrechen, weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Frei Elektro AG durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde Frei Elektro AG einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 30.– pro Mahnung. Frei Elektro AG kann jederzeit Dritte für das Inkasso beiziehen. Der Kunde hat hierfür dem beigezogenen Dritten direkt Mindestgebühren zu bezahlen und ihm darüber hinaus dessen individuelle Aufwände und Auslagen zu entschädigen, die für das Inkasso notwendig sind.
    Sicherheit Hat Frei Elektro AG Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich möglicherweise das Inkasso von Forderungen, kann Frei Elektro AG auch eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen. Leistet der Kunde sie nicht, kann Frei Elektro AG die gleichen Massnahmen treffen wie beim Zahlungsverzug. Sicherheiten in Form einer Barhinterlegung werden zum Zinssatz für Sparkonti verzinst. Frei Elektro AG kann alle Forderungen gegen den Kunden mit geleisteten Sicherheiten verrechnen.
    Starker Anstieg der Benutzungsgebühren
    Steigen die Benutzungsgebühren des Kunden stark an, ist Frei Elektro AG berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren. Bei Verdacht auf Missbrauch oder Zweifel an der Zahlungswillig- bzw. fähigkeit des Kunden kann Frei Elektro AG alle Dienstleistungen sperren oder eine Sicherheit verlangen.
  8. Adressierungselemente
    Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung oder Beibehaltung eines bestimmten Adressierungselements (z.B. IP-Adresse). Frei Elektro AG stellt sie dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung. Sie gehen nicht in das Eigentum des Kunden über und können somit weder verkauft, verpfändet, vererbt noch sonstwie an Dritte übertragen werden, sofern Frei Elektro AG nicht ausdrücklich einwilligt. Frei Elektro AG kann sie entschädigungslos zurücknehmen oder ändern, wenn behördliche, betriebliche oder technische Gründe es erfordern.
  9. Datenschutz
    Wie Frei Elektro AG Daten des Kunden bearbeitet und welche Einflussmöglichkeiten der Kunde hierbei hat, ist in dem unter dem Dokument "Allgemeine Datenschutzerklärung" festgehalten, welches im Falle von Widersprüchen den AGB vorgeht.
  10. Geistiges Eigentum Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistungen und Produkte. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den Vertragsdokumenten. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkte von Frei Elektro AG verbleiben bei ihr oder den berechtigten Dritten. Verletzt der Kunde Immaterialgüterrechte von Dritten und wird Frei Elektro AG dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde Frei Elektro AG schadlos zu halten.
  11. Benutzungseinschränkungen/ Gewährleistung
    Unterbrüche
    Frei Elektro AG bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen. Sie kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren ihrer Infrastruktur und ihrer Dienstleistungen geben.
    Netze und Dienste Dritter Für Sprach- oder Datenverkehr auf Drittnetzen oder mit Anschlüssen von Drittnetzen bestehen keine Zusicherungen oder Gewährleistungen bezüglich Verfügbarkeit, Qualität, Betrieb oder Support.
    Risiken bei der Dienstleistungsbenutzung; Massnahmen Frei Elektro AG
    Frei Elektro AG trifft Vorkehrungen, um ihr Netz vor Eingriffen Dritter zu schützen. Sie kann jedoch keine Gewähr bieten, dass
    > die Netzinfrastruktur vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören vollumfänglich geschützt ist.
    > nicht Spamming, schädliche Software, Spyware, Hacker oder Phishing-Angriffe etc. die Benutzung der Dienstleistung beeinträchtigen, die Infrastruktur (z.B. Endgeräte, PC) des Kunden beschädigen oder ihn anderweitig schädigen.
    Frei Elektro AG ist berechtigt, die mit dem Fernmeldenetz verbundenen Geräte auf Sicherheits-mängel zu prüfen, Filter einzusetzen und weitere Massnahmen zu ergreifen, um die Infrastruktur von Frei Elektro AG, von Kunden und von Dritten vor rechtswidrigen oder sonst wie schädlichen Inhalten und Software zu schützen oder um den Zugang zu Inhalten, welche rechtswidrig oder für Minderjährige ungeeignet sind, zu verhindern.
    Inhalte
    Frei Elektro AG kann keine Verantwortung übernehmen für
    > Inhalte, welche der Kunde von Frei Elektro AG übermitteln oder bearbeiten lässt oder die er Dritten zugänglich macht.
    > Inhalte, welche der Kunde über die Telekommunikationsnetze erhält.
    > die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Recht- und Zweckmässigkeit, Verfügbarkeit sowie zeitgerechte Zustellung von Informationen, welche von Dritten erstellt, bei Dritten abrufbar bzw. über die Dienstleistungen von Frei Elektro AG zugänglich gemacht werden.
    Umzug
    Im Falle des Umzugs des Kunden kann Frei Elektro AG nicht gewährleisten, dass die Dienstleistungen am neuen Ort (im Einzugsgebiet) im gleichen Umfang angeboten werden.
  12. Haftung von Frei Elektro AG
    Allgemeine Haftungsbestimmung
    Bei Vertragsverletzungen haftet Frei Elektro AG für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Frei Elektro AG ersetzt jedoch Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis zum
    Gegenwert der während des letzten Vertragsjahres bezogenen Leistungen, höchstens aber 50'000 CHF.
    Die Haftung von Frei Elektro AG für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Schäden infolge Downloads ist – soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. Sie haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer Dienstleistungen.
    Höhere Gewalt
    Frei Elektro AG haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Stromausfall und Auftreten schädlicher Software (z.B. Virenbefall).
    Bezug von Waren oder Dienstleistungen Dritter
    Benutzt der Kunde seine Anschlüsse zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen Dritter, ist Frei Elektro AG – so weit nicht ausdrücklich anderes vereinbart – nicht Vertragspartnerin, weder betreffend die Waren oder Dienstleistungen noch die Zahlung. Frei Elektro AG übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für derartig bestellte oder bezogene Dienstleistungen oder Waren, auch dann nicht, wenn sie das Inkasso von Drittforderungen durchführt.
  13. Dauer und Kündigung
    Allgemein
    Der Vertrag ist unbefristet. Eine Kündigung des Vertrages ist möglich, sobald bei keiner Dienstleistung eine Mindestbezugs- oder Verlängerungsdauer mehr läuft. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen, ausser Frei Elektro AG nehme im Einzelfall eine Kündigung in anderer Form entgegen. Soweit nicht anders
    Allgemeine Geschäftsbedingungen
    für Dienstleistungen von Frei Elektro AG
    vereinbart, kann jede Partei eine Dienstleistung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Monatsende kündigen.
    Mindestbezugs- und Verlängerungsdauer
    Für einzelne Dienstleistungen können in anderen Vertragsdokumenten Mindestbezugs- und Verlängerungsdauern vorgesehen sein. Während deren Dauer sind Änderungen am Dienstleistungspaket auf Wunsch des Kunden nicht bzw. nur zu den von Frei Elektro AG festgelegten Kostenfolgen möglich. Eine Kündigung ohne Kostenfolgen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Monatsende, erstmals aber auf Ende der Mindestbezugs- bzw. auf Ende der Verlängerungsdauer möglich. Kündigt der Kunde während laufender Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer («vorzeitig») oder kündigt Frei Elektro AG vorzeitig aus einem in Ziffer 6 genannten Grund oder wegen Zahlungsverzugs eine Dienstleistung, schuldet der Kunde Frei Elektro AG die Restlaufgebühren bis zum Ablauf der Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer. Massgebend für die Berechnung der Restlaufgebühren sind die verbleibende Dauer und die unrabattierte Standard-Abonnementsgebühr. Abweichende Regelungen bleiben vorbehalten. Kündigt Frei Elektro AG vorzeitig, ohne dass ein in Ziffer 6 genannter Grund oder ein Zahlungsverzug vorliegt, schuldet der Kunde keine Restlaufgebühren.
  14. Leistungsübersicht
    Frei Elektro AG kann dem Kunden in geeigneter Form eine Leistungsübersicht über bestimmte oder alle Dienstleistungen zur Verfügung stellen, die er bei Frei Elektro AG bezieht. Sofern der Kunde nicht innerhalb der auf der Leistungsübersicht genannten Frist und Form eine Berichtigung von fehlerhaften Angaben verlangt, wird die Leistungsübersicht Vertragsbestandteil. Stellt Frei Elektro AG ihrerseits fest, dass die Leistungsübersicht fehlerhaft ist, kann sie dem Kunden eine berichtigte Version zustellen.
  15. Änderungen
    Änderungen bei Preisen und Dienstleistungen
    Frei Elektro AG behält sich vor, die Preise, ihre Dienstleistungen, die besonderen Bedingungen und die Angebotsbedingungen jederzeit anzupassen. Änderungen gibt Frei Elektro AG dem Kunden in geeigneter Weise (z.B. auf der Rechnung oder per E-Mail) bekannt. Erhöht Frei Elektro AG Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Kunden führen oder ändert Frei Elektro AG eine vom Kunden bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Kunden, informiert Frei Elektro AG rechtzeitig im Voraus und der Kunde kann die betroffene Dienstleistung (z.B. bei Optionen nur diese, nicht aber die zugrundeliegende Leistung) bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer) sowie Preiserhöhungen von Drittanbietern gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung. Senkt Frei Elektro AG die Preise, kann sie gleichzeitig allfällig vor der Preissenkung gewährte Rabatte anpassen.
    Änderungen der AGB
    Frei Elektro AG behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Frei Elektro AG informiert die Kunden in geeigneter Weise (z.B. auf der Rechnung oder per E-Mail) vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den Kunden nachteilig, informiert Frei Elektro AG rechtzeitig im Voraus und der Kunde kann bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag mit Frei Elektro AG ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen und zwar für alle unter diese AGB fallenden Dienstleistungen, welche der Kunde bei Frei Elektro AG bezieht.
  16. Übertragung
    Die Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag bedarf beidseitiger schriftlicher Zustimmung. Frei Elektro AG ist berechtigt, Parteiwechsel zu akzeptieren, bei welcher die Parteien ihre Zustimmung mündlich, online oder stillschweigend abgeben. Frei Elektro AG kann den vorliegenden Vertrag oder Rechte und Pflichten daraus ohne Zustimmung des Kunden an Frei Elektro AG oder eine andere Gesellschaft übertragen, sofern Frei Elektro AG diese Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert. Weiter ist Frei Elektro AG berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden Verträge oder Forderungen daraus zu Inkassozwecken an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten.
  17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zug. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten (vgl. insb. Art. 32 und 35 ZPO für Konsumenten).
    März 2022